Beschreibung
Gallup Special 360 ist ein Herbizidkonzentrat zur Herstellung einer wässrigen Lösung, welche blattweise beim Anbau von Winterweizen, Wintergerste und Winterraps nach der Ernte, in Kulturpflanzen (Stoppeln), in Apfelplantagen und in Gebieten, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, verwendet wird.
Gemäß der HRAC-Einstufung ist der Wirkstoff Glyphosat in Gruppe G eingeordnet.
Vorgesehen für die Verwendung mit selbstfahrenden oder Traktor-Feldspritzen und Handsprühgeräten.
Zulassungsinhaber: Barclay Chemicals (R&D) Ltd.,
Damastown Way, Damastown Industrial Park, Mulhuddart, Dublin 15, Irland
Copyright © Barclay Chemical (F&E) Limited 2022
® Gallup ist eine eingetragene Marke von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.
Haltbarkeit – 2 Jahre
Herstellungsdatum – auf der Verpackung Nettoinhalt- auf der Verpackung Chargennummer – auf der Verpackung
WIRKUNG AUF UNKRÄUTER
Gallup Special 360 ist ein Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird von den grünen Teilen der Pflanzen (Blätter, grüne Triebe und nicht verholzte Rinde) aufgenommen, bewegt, sich dann um die gesamte Pflanze herum und schließlich die unterirdischen Teile (Wurzeln, Stolonen, etc.) wodurch diese absterben.
Die ersten Wirksymptome wie Gelbfärbung und Welken sind 7-10 Tage nach dem Eingriff sichtbar.
Das vollständige Absterben der Pflanzen erfolgt nach ca. 3 Wochen. Hohe Temperatur und Feuchtigkeit der Luft und starkes Sonnenlicht beschleunigen die Wirkung des Mittels.
* Empfindliche Unkräuter:
in einer Dosis von 3 l/ha: einseitiges Unkraut, Seesterne, selbstsäendes Getreide, Gemeine Quaste, einjährige Rispe
in einer Dosis von 4 l/ha: Feldviolett, blassweiß, blassrosa , Weißklee, Gemeine Quecke, Hybrid-Luzerne, geruchlose Kamille, Quecke, Gänsefinger Kraut, Taube Trespe, Wiesen-Lieschgras
in einer Dosis von 5 l/ha: kleine Geranie, Hahnenfuß, hellviolett, Brombeere, weiße Quinoa, Kleine Klette, Karotte, Löwenzahn, Felddistel , Brennnessel, Feldsauerampfer
* Mittelempfindliche Unkräuter:
in einer Dosis von 5 l/ha: Drüsiges Weidenröschen
* Resistente Unkräuter: Schachtelhalm
ANWENDUNG DER MASSNAHMEN
Hinweis:
Das Pflanzenschutzmittel Gallup Special 360 darf nicht in öffentlichen Parks, Gärten, Sport- und Erholungsgebieten, Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen und Gesundheitseinrichtungen angewendet werden.
Anwendung nach der Ernte von Kulturpflanzen, vor Beginn der Nachernte, um Quecken und andere Unkräuter (Stoppeln) zu bekämpfen.
Anwendungsdatum: Gallup Special 360 wird von Mitte August bis zum Spätherbst auf grüne, intensiv wachsende Unkräuter aufgetragen.
Nach der Ernte der Kulturpflanze und vor dem Auftragen des Mittels keine Anbauverfahren durchführen. Zum Zeitpunkt der Behandlung sollte die Quecke eine Höhe von 10-25 cm erreichen und mindestens 3-4 voll ausgebildete Blätter produzieren. Einjährige monokotyledonöse Unkräuter sollten mindestens 5 cm hoch sein und dikotyledonische Unkräuter sollten zwei Blätter vollständig entwickelt haben.
Maximale Einzeldosis: 4 l/ha.
Empfohlene Dosis für den einmaligen Gebrauch: 3 – 4 l/ha.
Die maximale Anzahl von Behandlungen während der Vegetationsperiode – 1.
Empfohlene Wassermenge: 200-300 l/ha.
HERSTELLUNG VON EINER SPRÜHMISCHUNG
Bevor Sie mit der Zubereitung der verwendbaren Flüssigkeit fortfahren, bestimmen Sie sorgfältig die benötigte Menge.
Gießen Sie die gemessene Menge an Mittel in den teilweise mit Wasser gefüllten Sprühbehälter. Nach Möglichkeit die Mischung verrühren. Spülen Sie die entleerte Verpackung dreimal mit Wasser ab und gießen Sie die Wäsche mit der verwendbaren Flüssigkeit in den Sprühbehälter. Nach dem Einfüllen des Mittels in den Sprühbehälter, der nicht mit einemhydraulischen Rührer ausgestattet ist, vermischt sich die Flüssigkeit im Tank mechanisch.
Bei Unterbrechungen des Sprühens vor Arbeitsbeginn die verwendbare Flüssigkeit im Sprühbehälter gründlich mischen. Empfohlener Betriebsdruck: 2-3 Atmosphären.
Während des Betriebs, wenn sich die nutzbare Flüssigkeit im Sprühbehälter befindet, sollte auf die vollständige Entlüftung des Tanks geachtet werden.
Verwenden Sie die im Sprühtank vorbereitete verwendbare Flüssigkeit sofort.
Beachten Sie zum Zeitpunkt der Arbeit die Bemerkungen und Kontraindikationen.
HANDHABUNG VON RESTFLÜSSIGKEIT UND WÄSCHE VON
GERÄTEN
Reste der verwendeten Flüssigkeit nach der Behandlung so handhaben, dass das Risiko einer Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser im Sinne der einschlägigen Bestimmungen und etwaige Bodenkontamination verringert wird, d. h.:
- nach der Verdünnung nach Möglichkeit (frühestens jedoch 6 Stunden nach Beendigung des Verfahrens) auf der Oberfläche verwenden, auf der die Behandlung durchgeführt wurde, oder
- entsorgen durch technische Verfahren, die den biologischen Abbau der Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln gewährleisten, oder Entsorgung auf andere Weise gemäß den Abfallvorschriften.
Waschen Sie das Gerät nach der Arbeit gründlich.
Behandeln Sie das Wasser, das zum Waschen des Geräts verwendet wird, wie mit den Resten der verwendbaren Flüssigkeit mit der gleichen persönlichen Schutzausrüstung.
BEDINGUNGEN FÜR DIE SICHERE VERWENDUNG DES PRODUKTS
Vor der Anwendung der Maßnahme sind alle interessierten Parteien , die dem Abdriften der nützlichen Flüssigkeit ausgesetzt sein könnten und diese Informationen angefordert haben, davon in Kenntnis zu setzen .
Vorsichtsmaßnahmen für Anwender:
Essen, trinken oder rauchen Sie nicht, während Sie das Produkt verwenden.
Verwenden Sie Schutzhandschuhe und Schutzkleidung, die Sie während der Zubereitung der verwendbaren Flüssigkeit und während der Anwendung vor dem Pflanzenschutzmitteln schützt .
Umweltschutz:
Kontaminieren Sie das Wasser nicht mit einem Pflanzenschutzmittel oder dessen Verpackung. Waschen Sie das Gerät nicht in der Nähe von Oberflächenwasser. Vermeiden Sie Wasserverschmutzung durch Entwässerungsgräben von Bauernhöfen und Straßen.
Um Wasserorganismen zu schützen, die nicht das Ziel der Maßnahme sind, ist es notwendig, eine Schutzzone von 1 Meter Breite von Stauseen und Wasserläufen auszuweisen.
Um Pflanzen und Arthropoden zu schützen, die nicht das Ziel des Produkts sind, ist es notwendig, eine Schutzzone von 5 Metern Breite von Gebieten auszuweisen , die nicht für die Landwirtschaft genutzt werden.
LAGERBEDINGUNGEN UND SICHERE ENTSORGUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS UND DER VERPACKUNG
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Lagern Sie das Pflanzenschutzmittel:
- an Orten oder Einrichtungen, an denen geeignete Schutzmaßnahmen gegen Umweltkontamination und dem Zugang Dritter getroffen wurden.
- in der Originalverpackung, so dass der Kontakt mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln bei einer Temperatur von 0 ° C – 30 ° C verhindert wird. Es ist verboten, leere Verpackungen anderweitig zu verwenden.
ERSTE HILFE
Gegenmittel: keine, verwenden Sie symptomatische Therapie.
Wenn Sie ärztlichen Rat einholen müssen, zeigen Sie die Verpackung oder das Etikett vor.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen: | ||
Winterweizen Wintergerste Winterhafer | Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Sikkation | NT 101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendungsgebiete in Getreide mit Sikkation (Winter- /Sommerweizen, Winter-/Sommergerste, Winter-/Sommerhafer sowie Hartweizen) gilt:
WA 700 Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. |
Sommerweizen Sommergerste Sommerhafer | Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Sikkation | |
Ackerbaukulturen |
Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Ausfallkulturen, Ausfallgetreide, Kartoffeldurchwuchs | |
Hartweizen |
Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Sikkation | |
Lein |
Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Sikkation | |
Raps |
Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Sikkation | |
Wiesen, Weiden | Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter | |
Stilllegungsflächen | Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter | |
Laubholz Nadelholz | Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter | |
Kernobst |
Einkeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungshinweise
ACKERBAU: UNKAUTBEKÄMPFUNG IM BESTAND (GETREIDE) VOR DER ERNTE UND SIKKATION | |||
Kultur | Wirkungsspektrum | Max. Aufwand | Anwendungsbedingungen |
Winterweizen, Wintergerste, Winterhafer | Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation | 1 x 5 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser |
Ausgenommen zur Saatgut-erzeugung und zu Brau- zwecken ab BBCH 89 zur Spätbehandlung bis 7 Tage vor der Ernte |
Sommerweizen, Sommergerste, Sommerhafer | Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation | 1 x 5 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser |
Ausgenommen zur Saatgut-erzeugung und zu Brau- zwecken ab BBCH 89 zur Spätbehandlung bis 7 Tage vor der Ernte |
Hartweizen |
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation | 1 x 5 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser |
Ausgenommen zur Saatgut-erzeugung und zu Brau- zwecken ab BBCH 89 zur Spätbehandlung bis 7 Tage vor der Ernte |
Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
Wartezeiten: Winterweizen, Wintergerste, Winterhafer, Sommerweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Hartweizen: 7 Tage Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. (WA 700) |
UNKRAUTBEKÄMPFUNG UND SIKKATION ZUR SPÄTANWENDUNG IN RAPS UND LEINSAAT (VORERNTEBEHANDLUNG) | |||
Kultur | Wirkungsspektrum | Max. Aufwand | Anwendungsbedingungen |
Raps | Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation | 1 x 4 L/ha
in 200 L Wasser |
Ausgenommen zur Saatguterzeugung ab BBCH 85 zur Spätbehandlung bis 7 Tage vor der Ernte |
Lein (Öllein) | Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation | 1 x 4 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser |
ab BBCH 85 bis 14 Tage vor der Ernte |
Wartezeiten: Raps: 7 Tage; Lein: 14 Tage |
ACKERBAU: STOPPELBEHANDLUNG | |||
Kultur | Wirkungsspektrum | Max. Aufwand | Anwendungsbedingungen |
Ackerbaukulturen |
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen, Ausfallgetreide, Kartoffeldurchwuchs | 1 x 5 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser |
Stoppelbehandlung im Herbst nach der Ernte |
Wartezeiten: Ackerbaukulturen: keine
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STILLLEGUNGSFLÄCHEN ZUR REKULTIVIERUNG | |||
Kultur | Wirkungsspektrum | Max. Aufwand | Anwendungsbedingungen |
Stilllegungsflächen (Rekultivierung) | Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter | 1 x 5 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser |
Zur Rekultivierung während der Vegetationsperiode, vor der Bodenbearbeitung und vor der Saat von Folgekulturen |
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. (VV549)
Wartezeiten: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen: keine |
GRÜNLAND | |||
Kultur | Wirkungsspektrum | Max. Aufwand | Anwendungsbedingungen |
Wiesen und Weiden |
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter |
1 x 4 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser |
Zur Grünlanderneuerung, während der Vegetationsperiode, vor der Saat mit nachfolgendem Umbruch |
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. (VV549)
Wartezeiten: Wiesen, Weiden (Gras und Heu): keine |
OBSTBAU | |||
Kultur | Wirkungsspektrum | Max. Aufwand | Anwendungsbedingungen |
Kernobst | Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter | 1 x 5 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser |
Ab Pflanzjahr im Frühjahr oder Sommer |
Wartezeiten: Ertragsanlagen: Kernobst: 42 Tage
Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden. Junge Bäumchen mit grüner Rinde daher von der Behandlung ausnehmen. Benetzte Seitentriebe, Schosstriebe und Wildlinge usw. sofort entfernen. |
FORSTKULTUREN | |||
Kultur | Wirkungsspektrum | Max. Aufwand | Anwendungsbedingungen |
Laub- und Nadelholz | Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter | 1 x 5 L/ha
in 100 bis 400 L Wasser, nur mit Bodengeräten spritzen |
Auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs während der Vegetationsperiode |
Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. (VV215)
Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. (VV216) Wartezeiten: auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs: Wildbeeren und Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze: keine |
Anwendungsempfehlungen
Anwendungen nur im Freiland von Frühjahr bis Herbst. Bodenbearbeitungen erst 7 Tage nach einer Anwendung durchführen.
Bei normaler Witterung tritt eine sichtbare Wirkung innerhalb von 10 Tagen ein. Die Pflanzen verwelken, werden gelb und vertrocknen. Eine gute Bekämpfbarkeit setzt die Ausbildung von ausreichend aufnahmefähiger Blattmasse voraus, d.h., die Pflanzen sollten sich in einer aktiven Wachstumsphase befinden. Ungräser sollten 5 cm lange Blätter und Unkräuter mindestens 2 entfaltete Laubblätter aufweisen. Bei hartnäckigen Unkräutern kann die Anwendung im Blühstadium angezeigt sein. Gemeine Quecke ist während der Bestockung und der Ausbildung neuer Rhizome gegenüber Barclay Gallup Special 360 am empfindlichsten. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Pflanzen 5-6 Blätter ausgebildet haben, die ca. 12-15 cm Zuwachs aufweisen.
Gelegentliches Auftreten einer leichten Wachstumshemmung der Kulturpflanzen ist möglich, insbesondere bei Direkteinsaat, wenn das Saatgut inmitten von sich zersetzendem Pflanzenmaterial keimt. Sorgfältige Kultivierungsmaßnahmen sind daher notwendig. Keine Anwendung von Kalk, Kunstdünger, Stalldünger, Pflanzenschutzmitteln oder ähnlichen Substanzen bis zu 5 Tagen nach Anwendung von Barclay Gallup Special 360.
Barclay Gallup Special 360 kann zur Unkrautbekämpfung auf mineralischen und organischen Böden oder Oberflächen, einschließlich Asche und Kies angewendet werden. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.
Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden. Nicht bei windigem Wetter spritzen!
Bekämpfbarkeit von Unkräutern:
Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallweizen, Efeublättriger Ehrenpreis, Grosses Bitterkraut, Hirtentäschelkraut, Einj. Rispengras, Flughafer, Gemeines Greiskraut, Gemeine Quecke,
auf Stilllegungsflächen auch: Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Erdrauch, Einj. Bingelkraut, Feldehrenpreis, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Wiesen-Löwenzahn, Weidelgras, Zwerggauchheil
Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Krummer Amaranth, Persischer Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß Nicht ausreichend bekämpfbar: Bluthirse, Gemeiner Ackerfrauenmantel, Gemeine Hühnerhirse
Herstellung der Spritzbrühe
Spritzbehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Spritzbrühe am selben Tag ausbringen.
Barclay Gallup Special 360 darf nicht in galvanisierten oder unlegierten Stahlbehältern angerührt oder gelagert werden. Behälter müssen belüftet und frei von entflammbaren Stoffen sein.
Gerätereinigung
Alle mit dem Produkt in Berührung gekommenen Geräte und Gefäße nach Gebrauch gründlich mit Spülmittellösung reinigen. Spülwasser auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Mischbarkeit
Nicht mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Nährstoffpräparaten mischen.
Nachbau
Barclay Gallup Special 360 zeigt nach Anwendung keine langfristige herbizide Aktivität im Boden. Bei normalen Witterungsbedingungen kann die Bodenbearbeitung 7 Tage nach Behandlung vorgenommen werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte die charakteristische Rot/Gelbfärbung der Blätter vor einer Bodenbearbeitung abgewartet werden.
Hinweise zum Umweltschutz
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in die Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Gewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
Lagerung und Entsorgung
Vor Frost schützen. Nur im verschlossenen Originalbehältnis an einem sicheren Platz aufbewahren. Leeres Behältnis gründlich ausspülen, Spülwasser in den Spritztank geben und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an autorisierten Sammelstellen (PAMIRA) abgeben. Information zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
® = Eingetragene Marke des IVA.
Haftung
Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung, Anwendung und Witterungsbedingungen vor und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und Anwendung aus.
Hinweise und Auflagen für den Anwenderschutz
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB001) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. (SB010)
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SB110) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SF245-01)
Im Falle von Produkten, die Pflanzenschutzmittel sind kann die Bestellung und der Abschluss des Kaufvertrags nur von Kunden vorgenommen werden, die natürliche Personen sind, die voll geschäftsfähig sind und die über die jeweiligen national vorgeschriebenen Qualifikationen zum Kauf und der Verwendung dieser Mittel verfügen.
1 Bewertung für GALLUP Special 360 1L
Wirkung muß ich noch abwarten..